Beitritt Aktive
Melde dich über dieses Formular an, somit haben wir deine Angaben.
Der Eintritt von Mitgliedern kann jederzeit erfolgen. Die definitive Aufnahme erfolgt an der HV im ersten Quartal des Jahres.
Jahresbeitrag, Versicherungsbedingungen und Allgemeines
Jahresbeitrag
Der Mitgliederbeitrag wird jährlich an der Hauptversammlung festgelegt und genehmigt (aktuell 110.-). Wir bedanken uns bereits jetzt für eine pünktliche Bezahlung. Im Mitgliederbeitrag eingeschlossen sind Unkostenbeiträge für Verband und Riegen, Startgelder gem. Tätigkeitsprogramm und Information in den Riegen sowie die Versicherungsprämie der Sportversicherungskasse-STV.
Sportversicherungskasse des STV
Die Leistungen für Unfälle im Turnbetrieb sind wie folgt geregelt:
- Heilungskosten inkl. Spitalbehandlung allgemeine Abteilung Maximum Fr. 30'000.— in Ergänzung zu den Leistungen anderer Versicherungen
- Zahnschäden: Maximum Fr. 8'000.— in Ergänzung zu den Leistungen anderer Versicherungen
- Todesfall: Fr. 13'333.—
- Invalidität: Fr. 50'000.— progressive Entschädigung
- Brillenschäden: Maximum Fr. 1'000.— pro Fall an Reparatur bzw. Neuanschaffung. Die ersten Fr. 700.— voll, ab Fr. 701.— bis Fr. 1'300.— 50 % bis zum Maximum von Fr. 1'000.—.
- Haftpflicht: Höchstversicherungssumme 10 Mio. Franken
Die SVK-STV übernimmt Heilungskosten und Zahnschäden nur in Ergänzung zu den Leistungen anderer Versicherungen. Turnunfälle sind in erster Linie der privaten Unfallversicherung oder Krankenkasse zu melden.
Austritt / Übertritt
Gemäss Artikel 10 unserer Statuten hat der Austritt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand zu erfolgen. Die definitive Aufnahme/Austritt erfolgt an der HV. Der Übertritt von einer Mitgliederkategorie in eine andere kann jederzeit erfolgen.
Die Teilnahme an Trainings, Wettkämpfen und Anlässen sowie das Leisten von Helfereinsätzen an den Vereinsanlässen ist Ehrensache!